Förderung durch die Kirchliche Studienbegleitung
Die Theologiestudent*innen der hannoverschen Landeskirche erhalten auf jeweiligen Antrag Förderungen für ihren Studienweg. Du fragst dich, ob dein Projekt in diese Förderung passt? Melde Dich gerne bei uns.
Die Anträge bekommst du auf Anfrafe bei Daniela Borchardt: daniela.borchardt@evlka.de.
Zur Listenaufnahme und zum Abschluss des Studiums fördert die Landeskirche das Studium mit je 500,00 Euro auf Antrag.
Förderhöhe:
500,00 Euro
Wichtig:
Immatrikulationsbescheinigung und Examensmeldung dem Antrag ggfls. beifügen.
Einmal im Jahr erhälst Du über den Newsletter die Möglichkeit einen Büchergeld zu beantragen. Für den Antrag musst Du eine Immatrikulationsbescheinigung einreichen.
Förderhöhe:
jährlich 100,00 Euro.
Wichtig:
Nur auf Antrag über den Newsletter. Frist beachten.
Ein Gemeindepraktikum ist während des Studiums (Abschluss: Magister Theologiae) ist obligatorisch.
Die Landeskirche fördert bis zu drei Praktika.
Förderhöhe:
Kostenerstattung von bis 600,00 Euro für ein mindestens 14tägiges Praktikum. Gefördert werden max. drei Praktika (darin enthalten ist das verpflichtende Gemeindepraktikum innerhalb des Studiums).
Die Landeskirche fördert die Teilnahme an Tagungen, Exkursionen, Seminaren und Fortbildungen.
Förderhöhe:
Externe Tagungen (Seminare, Exkursionen, Fortbildungen) Erstattung von bis zu 200,00 Euro, max. 3 Tagungen. Bei besonderen Tagungen (z. B. Fortbildungen, Tagungen im Ausland) können auf gesonderten Antrag unter Berücksichtigung der Haushaltsmittel bis zu 3 Tagungszuschüsse für eine Tagung beantragt werden
Sprecht uns gerne an.
Die Landeskirche erstattet Dir gegen Vorlage Deiner Beitragsquittung und der Immatrikulationsbescheinigung die Langzeitstudiengebühr, sofern Du Evangelische Theologie als Zweitstudium innerhalb der Regelstudienzeit studierst oder du dich in der Examensvorbereitung bzw. im Examen befindest. Semesterbeiträge u. ä. werden nicht erstattet.
Bitte prüfe zuvor, ob Du ggf. die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung/Erlassmöglichkeit der Langzeitstudiengebühren erfüllst. Hinweise dazu findest Du auf den Internetseiten Deiner Hochschule.
Link: Informationsseite der Universität Göttingen Erlassmöglichkeiten Langzeitstudiengebühren
Erstattung der Kosten für Feriensprachkurse von bis zu 600,00 Euro. Voraussetzung: Der Feriensprachkurs erfolgt an einem anderen Studienort.