Förderung durch die Kirchliche Studienbegleitung
Die Theologiestudent*innen der hannoverschen Landeskirche erhalten auf jeweiligen Antrag Förderungen für Ihren Studienweg. Sie fragen sich, ob ihr Projekt in diese Förderung passt? Melden Sie sich gerne bei uns.
Zur Listenaufnahme und zum Abschluss des Studiums fördert die Landeskirche das Studium mit je 500,00 Euro auf Antrag.
Förderhöhe:
500,00 Euro
Wichtig:
Immatrikulationsbescheinigung und Examensmeldung dem Antrag ggfls. beifügen.
Einmal im Jahr erhalten Sie über den Newsletter die Möglichkeit einen Büchergeld zu beantragen. Für den Antrag müssen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung einreichen.
Förderhöhe:
jährlich 100,00 Euro.
Wichtig:
Nur auf Antrag über den Newsletter. Frist beachten. Das Büchergeld wird nicht ausgezahlt, wenn die Förderung zur Listenaufnahme ebenfalls beantragt wurde.
Ein Gemeindepraktikum ist während des Studiums (Abschluss: Magister Theologiae) ist obligatorisch.
Die Landeskirche fördert bis zu drei Praktika.
Förderhöhe: Je Praktikum bis zu 600,00 Euro. Pflichtpraktikum Unkostenerstattung, 2 weitere Praktika 2/3 der Kosten bis zu 600 Euro.
Die Landeskirche fördert die Teilnahme an Tagungen, Exkursionen, Seminaren und Fortbildungen.
Förderhöhe:
Erstattung von 2/3 der Unkosten (Teilnahmebeiträge, Kosten für Anfahrt und Unterbringung) bis zur Förderhöchstgrenze von 150 €.
Diese Förderung kann bis zu drei Mal pro Person beantragt werden.
Die Landeskirche erstattet Ihnen gegen Vorlage Ihrer Beitragsquittung und der Immatrikulationsbescheinigung die Langzeitstudiengebühr, sofern Sie Evangelische Theologie als Zweitstudium innerhalb der Regelstudienzeit studieren oder sich in der Examensvorbereitung bzw. im Examen befinden. Semesterbeiträge u. ä. werden nicht erstattet.
Bitte prüfen Sie zuvor, ob Sie ggf. die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung/Erlassmöglichkeit der Langzeitstudiengebühren erfüllen. Hinweise dazu finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Hochschule.
Link: Informationsseite der Universität Göttingen Erlassmöglichkeiten Langzeitstudiengebühren