Prüfungsbestimmungen und Meldung

Das Prüfungsamt wird von den evangelischen Kirchen Niedersachsens gemeinsam durch die Konföderation getragen. Die neue Prüfungsordnung wurde durch den Rat der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen am 14. Februar 2025 Prüfungsbestimmungen verabschiedet.

Mit den Änderungen wurden eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnet. Auch der alte Ablauf ist noch möglich. Die Änderungen betreffen Sie und Euch nur dann, wenn die Optionen gewählt werden.

 

Prüfungsphasen der Ersten theologischen Prüfung
(Angaben ohne Gewähr!)

 

Meldetermin

1.11. 1.5.
Kennlerngespräche: Dezember Juni
Klausuren: Februar August
Mündliche Prüfungen April Oktober
Hausarbeit April-Juli Oktober-Januar
Zeugnisübergabe September Februar

 

Mögliche Optionen (Beispiele):
Aufteilen der Prüfungen auf zwei aufeinanderfolgenden Prüfungsphasen (Entweder vorziehen von 1-2 Klausuren oder einer Klausur und einer mdl. Prüfung eines Faches // Einbringen einer bereits im Hauptstudium geschriebenen wissenschaftlichen Hausarbeit).

Meldebogen

Der Meldebogen ist vorerst nur auf Anfrage beim Prüfungsamt erhältlich.

Nicole Fiedler

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