Inhalt des Praktikums
Gefängnisseelsorge hat es mit Menschen zu tun, die in ihrem Leben zutiefst gescheitert sind. Resignation/Hoffnung, Schuld/Vergebung, Wiedergutmachung, Einsamkeit, Sinn und Freiheit sind immer wiederkehrende Themen. Gefängnisseelsorge will die christliche Vision um und das Wissen von einem befreiten Leben gerade diesen Menschen vermitteln, die unter den erschwerten Bedingungen der Gefangenschaft und den Belastungen der eigenen Lebensgeschichte leben müssen. Gefängnisseelsorge hat in der totalen Institution und dem Machtapparat „Gefängnis“ die Chance eines gesetzlich garantierten Freiraumes seelsorgerlich-diakonischen Wirkens.
Gefängnisseelsorge will durch ihr Angebot (Einzel- und Gruppengespräche, Gottesdienst, Beichte, Bibelkreis u.a.) helfen, dass die Gefangenen sich als Kinder Gottes entdecken, wahrnehmen und entwickeln können – dass sie Trost und Befreiung aus unheilvollen Lebensverwicklungen finden. Das Praktikum findet in einem säkularem Umfeld statt.
Das betrifft Bedienstete und Gefangene. Außerdem gehören die Gefangenen oft keiner Kirche oder aber einer anderen nichtchristlichen Religion an. Gefängnisseelsorge gibt eine Chance, sich selbst als „Frau oder Mann der Kirche“ unter ganz „weltlichen“ KollegenInnen zu erfahren. Sich selbst als Theologe im Gespräch mit anderen Kulturen und unter anderen Berufsgruppen (Psychologen, Sozialarbeiter u.a.) zu erleben ist eine spannende theologische, spirituelle und persönliche Herausforderung. Das Praktikum gibt Einblick in die mit dem System „Justizvollzugsanstalt“ verbundenen Situationen, Regelungen und Probleme einer besonderen Alltagswelt.
Es kann die Rolle des Seelsorgers und der an ihn in diesem System (und den von außen) herangetragenen Erwartungen wahrgenommen und erfahren werden. In dieser Rolle wird die Seelsorgerin/der Seelsorger von vielen Gefangenen und auch von Vollzugsbediensteten als „systemfreier menschlicher Partner“ angesprochen. Das geschieht zumeist aus der Hoffnung heraus, dass hier am ehesten jemand in unbürokratischer Weise Einzelbedürfnissen Rechnung tragen und zwischen den verschiedenen Interessenlagen vermitteln kann. Die seelsorgerliche Schweigepflicht öffnet hier insbesondere viele Türen.