Seelsorge in der Bundeswehr

Bild Praktikum Militärseelsorge
Bild: Miltiärseelsorge

Rahmenbedingungen des Praktikums

Das Praktikum erfolgt bei Militärpfarrern/innen im Bereich Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, in der Regel bei zwei Militärpfarrer/ innen an unterschiedlichen Standorten. Die Praktikanten/ innen erhalten nach Möglichkeit Unterkunft und Verpflegung in den Kasernen der Standorte, wenn das Praktikum nicht in der Nähe des Wohnortes möglich ist.

Zum Praktikum gehören neben der Hospitation auch die punktuelle Durchführung von Aufgaben der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr unter Anleitung des Mentors/der Mentorin. Da auch Einsätze an Wochenenden möglich sein können, sollte das Praktikum von anderen Verpflichtungen frei sein.

Die Verschwiegenheit über seelsorgerliche Gespräche muss gewahrt bleiben. Zur gemeinsamen Auswertung sollte ein Praktikumsbericht erstellt werden, in dem Erfahrungen und Lernprozesse reflektiert werden. Die evangelische Seelsorge in der Bundeswehr bietet einen offenen Gesprächsraum für alle Soldaten, sie schließt auch den spannenden und missionarischen Dialog mit Konfessionslosen und Kirchenfernen ein, zumal die Anzahl der nichtkirchengebundenen Soldaten (besonders aus den neuen Bundesländern) sehr hoch ist.

Inhalte des Praktikums

Das Praktikum soll auf dem Wege der Hospitation und punktueller Mitarbeit dazu führen, die spezifischen Strukturen und Aufgabenfelder des „Sonderpfarramtes“ Militärpfarrer/in kennenzulernen und zu reflektieren. Ferner dient es dazu, die Lebens- und Arbeitswelt von Soldaten/innen und deren Angehörigen und die daraus folgenden Arbeitsschwerpunkte der Seelsorge in der Bundeswehr wahrzunehmen.

Das geschieht in folgenden Arbeitsfeldern:

  • Einzelseelsorge an Soldaten und Familienangehörigen, Glaubensgespräche, Gespräche in beruflichen und partnerschaftlichen Krisensituationen. Seelsorge an Soldaten, die ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt haben.
  •  Lebenskundlicher Unterricht und Seminare
  • Rüstzeiten (1-4 Tage) für Soldaten und auch zusammen mit Familienangehörigen (an Wochenenden)
  • Gottesdienste (an Wochentagen) am Standort oder auf Truppenübungsplätzen und bei Rüstzeiten.
  • Amtshandlungen (Trauungen, Taufen und Beerdigungen).
  • Begleitung von Soldaten auf Truppenübungsplätzen.
  • Besuche und Gespräche mit Soldaten an ihren Arbeitsplätzen.
  • Gemeinsame Konvente der Militärpfarrer/innen.